Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Anwendungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, sofern es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen stets der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wird, sofern nichts anderes nachgewiesen wird, durch einen schriftlichen Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung bestimmt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen ist, können wir sie innerhalb von zwei Wochen annehmen.
III. Bereitgestellte Dokumente
Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen dem Käufer im Zusammenhang mit der Bestellung zur Verfügung gestellten Unterlagen vor – unabhängig davon, ob diese in elektronischer oder physischer Form vorliegen – wie beispielsweise Berechnungen, Zeichnungen usw. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten wir das Angebot des Käufers nicht innerhalb der in Abschnitt II genannten Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
IV. Preise und Zahlung
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, ohne Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
- Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich auf das auf der Rückseite angegebene Konto. Der Abzug von Rabatten ist nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung höherer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Mangels einer Festpreisvereinbarung behalten wir uns das Recht vor, bei Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, aufgrund von Änderungen der Lohn-, Material- und Vertriebskosten angemessene Preisanpassungen vorzunehmen.
V. Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
VI. Lieferzeit
- Der Beginn der von uns festgelegten Lieferfrist ist an die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers geknüpft. Die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages bleibt vorbehalten.
- Bei Annahmeverzug des Käufers oder schuldhafter Verletzung seiner sonstigen Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, Ersatz für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich zusätzlicher Aufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Eintritt dieser Bedingungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt des Annahme- oder Zahlungsverzugs auf den Käufer über.
- Bei Verzögerungen, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir für Verzugsschäden in Höhe von 3 % des Lieferwertes pro angefangener Woche des Verzugs, jedoch höchstens bis zu 15 % des Lieferwertes.
- Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers im Falle einer Lieferverzögerung bleiben unberührt.
VII. Gefahrenübergang bei Versendung
Werden die Waren auf Wunsch des Käufers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit dem Versand, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werks/Lagers, auf den Käufer über, unabhängig davon, ob der Versand vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir nicht immer ausdrücklich auf diesen Eigentumsvorbehalt hinweisen. Wir sind berechtigt, die gekaufte Ware im Falle eines Vertragsbruchs durch den Käufer zurückzufordern.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschaden zum Wiederbeschaffungswert zu versichern (Hinweis: nur bei hochwertigen Waren zulässig). Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Käufer unverzüglich und auf eigene Kosten durchzuführen. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware beschlagnahmt oder anderweitig durch Eingriffe Dritter beeinträchtigt wird. Kann der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haftet der Käufer für den daraus entstehenden Schaden.
- Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Der Käufer tritt uns hiermit die Forderungen gegen seinen Abnehmer aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in Höhe des mit uns vereinbarten Endrechnungsbetrags (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Waren unverarbeitet oder nach Weiterverarbeitung weiterveräußert werden. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis zur Einziehung der Forderungen bleibt unberührt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den erhaltenen Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde und keine Zahlungseinstellung vorliegt. (Hinweis: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt beabsichtigt ist.)
- Die Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und für unsere Rechnung. In diesem Fall bleibt das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgestalteten Sache bestehen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Gleiches gilt im Falle der Vermischung. Erfolgt die Vermischung so, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt es als vereinbart, dass der Käufer uns anteiliges Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns treuhänderisch verwahrt. Zur Sicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer tritt dieser uns auch Ansprüche gegen Dritte aus der Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit einem Vermögenswert ab; wir nehmen diese Abtretung im Voraus an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Gewährleistung, Mängelanzeige und Regressansprüche/Rücktritt des Herstellers
- Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seine Pflichten zur Prüfung und Rüge von Mängeln gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung der Ware an den Käufer. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Nutzers gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: Beim Verkauf gebrauchter Waren kann die Gewährleistungsfrist – mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche – vollständig ausgeschlossen sein.) Längere Fristen gelten, soweit sie gesetzlich nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwesen und Baugegenstände), § 445 b BGB (Rückgriffsrecht) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) vorgeschrieben sind. Vor jeder Warenrücksendung ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Weisen die gelieferten Waren trotz aller gebotenen Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand, werden wir, sofern uns der Mangel rechtzeitig angezeigt wird, nach unserer Wahl entweder den Mangel beheben oder Ersatzware liefern. Uns ist stets innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
- Im Falle des Scheiterns der nachfolgenden Vertragserfüllung kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, geringfügigen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit, natürlichem Verschleiß oder Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Ausrüstung, mangelhafte Bauausführung, ungeeigneten Baugrund oder besondere, im Vertrag nicht berücksichtigte äußere Einflüsse entstehen. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäße Reparaturen oder Änderungen vorgenommen, bestehen auch für diese und die daraus resultierenden Folgen keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Käufers auf Erstattung von Aufwendungen, die für die nachfolgende Leistungserbringung erforderlich sind, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, einschließlich etwaiger Demontage- und Montagekosten, sind ausgeschlossen, wenn sich diese Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die von uns gelieferten Waren anschließend an einen anderen Ort als die Geschäftsräume des Käufers verbracht wurden, es sei denn, diese Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die zwingenden gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Absatz 6 gilt auch für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen den Lieferanten.
X. Verschiedenes
- Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
- Alle zwischen den Parteien für die Durchführung dieses Vertrags getroffenen Vereinbarungen sind in diesem Vertrag schriftlich festgehalten.
EYS GmbH, 14. August 2023
